Präsident

Richard Lehmann
Präsident C.O.M. Deutschland

Adresse
Rhoden, Laubach Nr. 6
34474 Diemelstadt

Kontaktdaten:
Telefon: (0 56 94) 3 74
E-Mail: r-lehmann-warburg[at]t-online.de (Bitte [at] durch das Zeichen @ ersetzen.)

Für was ist der Präsident der C.O.M Deutschland zuständig ? 

Er hat nachstehende Aufgaben:

  • Er führt den Schriftwechsel mit der C.O.M. / O.M.J. und veröffentlicht alle Mitteilungen und Bekanntmachungen, soweit diese für Deutsche Züchter, Zucht-/ Preisrichter und Aussteller der Weltschauen von Belang sind.
  • Er betreut die deutschen O.M.J.-Preisrichter und rechnet ihre Beiträge mit der C.O.M. ab. Auch für die Benennung der angeforderten Preisrichter für die jeweiligen Weltmeisterschaften ist er nach Rücksprache mit den Preisrichter Vorsitzenden der einzelnen Sparten zuständig. Preisrichter, die eine O.M.J. Preisrichterprüfung ablegen wollen, werden von Ihm bei den zuständigen Stellen der COM gemeldet.

Der Präsident der C.O.M. Deutschland ist für alle Belange zuständig, die mit den Weltmeisterschaften in Zusammenhang stehen, insbesondere handelt es sich hier um nachstehende Tätigkeiten:

  • Er bestimmt die Einlieferungsstellen, die Organisation und die offiziellen Begleiter (Convoyeure).
  • Er veröffentlicht die aktuellen Schauklasseneinteilungen und die Voraussetzungen für die Teilnahme an den jeweiligen Weltmeisterschaften, die ihm vom Veranstalter vorgegeben werden.
  • Er legt die Höhe des jährlichen Kostenbeitrages je Vogel fest, wovon der Transport der Vögel, die Kosten der Begleiter (Convoyeure) und alle sonstigen Kosten der Weltmeisterschaften bestritten werden.
  • Er ist zuständig für die Anmeldungen der deutschen Aussteller, die an den Weltmeisterschaften teilnehmen. Weiterhin obliegt ihm die Einziehung des Kostenbeitrages, der Standgelder und des Katalogentgeldes. Diese Aufgabe kann er auch an andere Sportfreunde delegieren.
  • Er vertritt Deutschland bei den jährlichen Kongressen und der C.O.M. /
  • O.M.J. bei der offiziellen Eröffnungsfeier und bei der Siegerehrung. Falls er verhindert ist, kann er einen Vertreter benennen.
  • Der Präsident der C.O.M. Deutschland kann darüber hinaus keine eigenen Beschlüsse fassen, sondern nur der Vorstand der „C.O.M. Deutschland“.
  • Dem Präsident der C.O.M. Deutschland werden die anfallenden Kosten von den zwei Organisationen DKB und AZ ersetzt. Alle Kosten, die mit der Teilnahme der Aussteller an der Weltmeisterschaften in Zusammenhang stehen, werden aus dem „Kostenbeitrag“ der Aussteller bestritten.

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